Kann ich auf Instagram durch einen Reaction-Sticker in den Stories die Einwilligung meiner Follower:innen einholen?

Es passiert mir in letzter Zeit als Nutzerin immer wieder: man scrollt durch die Stories und unter einer kryptischen Frage à la “Willst du endlich in die Umsetzung kommen?” oder “Willst du Freiheit leben?” und ähnliches, drückt man auf einen Reaction-Sticker. Was man nicht ahnt: Durch Klicken auf den Sticker flattert ein Kursangebot oder Werbung für eine 1:1-Beratung oder eine Mastermind ins Social Media-Postfach!

Dieses Vorgehen ist nicht nur in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, sondern auch aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch.

Vielen ist nicht bekannt, dass man auch auf Instagram & Co. keine Direktnachrichten mit Werbeaussagen versenden darf ohne vorher die Einwilligung der Follower:innen einzuholen. Werbenachrichten ohne Einwilligung sind auch auf Social Media wettbewerbswidrig.

Bei der klassischen E-Mail-Werbung bzw. dem Newsletter haben es viele Unternehmer:innen auf dem Schirm, dass sie ohne Einwilligung der Nutzer:innen unzulässig ist. Dass dies auch für die Versendung von Direktnachrichten auf Social Media gilt, ist vielen entweder nicht bekannt oder man verschließt die Augen vor den möglichen Konsequenzen.

Das Versenden von Direktnachrichten mit werbenden Aussagen gilt auch auf Social Media als unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs.2 Nr.3 UWG.

Viele Unternehmer:innen sind dem Irrtum erlegen, dass in einem Follow (eine Person abonniert deinen Kanal) eine konkludente Einwilligung in die Zusendung von (Werbe) -Nachrichten zu sehen ist. Dem ist definitiv nicht so!

VORSICHT!

Nur weil dir jemand auf Social Media folgt, heißt das nicht, du kannst ihm ungefragt Werbenachrichten über die Direktnachrichten schicken!

Datenschutzrechtliche Bedenken

Auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht ist zu bedenken, dass eine rechtswirksame Einwilligung die Voraussetzung des Art. 4 Nr.11 DS-GVO sowie Art. 7 DS-GVO erfüllen muss.

Eine Einwilligung im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DS-GVO ist:

jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.” 

Dabei muss man sich auch den Sinn und Zweck der Reaction-Sticker vor Augen führen. Die Sticker dienen der Erhöhung des Engagements. Wenn ein Follower auf den Sticker klickt, möchte er höchstwahrscheinlich deine Engagement-Rate boosten und dich supporten - immerhin ist er sowas wie ein Fan, sonst hätte er dir keinen Follow dagelassen.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass hier eine Einwilligung erteilt wird, Werbenachrichten zu erhalten.

Eine rechtswirksame Einwilligung ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Nur weil eine Einwilligung vorhanden ist, heißt das nicht, dass die Verwendung der Daten auch rechtmäßig ist.

Wie du aus der obigen Definition erkennen kannst, bedarf es neben einer “eindeutigen bestätigenden Handlung” auch einer “informierten und unmissverständlichen Willensbekundung (im konkreten Fall)”, das heißt der Nutzer muss genauestens darüber informiert werden, was für ein Angebot du ihm schicken möchtest, zu welchem Produkt und zu welchen Konditionen.

Aber Vorsicht! Wenn du jetzt denkst, dass Problem ist somit gelöst. Du schreibst einfach in Zukunft eine ausführliche Aufklärung zu deinem Angebot in die Story:

Selbst wenn du es schaffst diese ganzen Informationen in eine Story zu packen, kannst du dir immer noch nicht sicher sein, dass der Nutzer bewusst in die Zusendung einer Werbenachricht eingewilligt hat.

Muss er die Story wirklich gelesen haben, um auf den Sticker zu klicken, dessen Zweck einzig und allein der Support des Kanals ist?

Nein, das kann von ihm nicht erwartet werden.

Selbst wenn du explizit auf dein Angebot hinweist, kannst du nicht sicher sein, dass dein Follower nicht gedankenverloren durch die Stories swipt. Ich rate dir daher von dieser Methode ab!

Welche Lösung gibt es dann, fragst du?

Ganz ehrlich? Die Stories sind ein großartiges kostenloses Tool um auf deine Produkte aufmerksam zu machen. Sei von deinen Produkten überzeugt und verpacke sie so in den Stories, dass Nutzer gar nicht anders können als auf den Link zum Angebot zu klicken.

Du kannst deine Follower:innen auch auffordern, dir zu schreiben, wenn sie mehr über das Produkt wissen möchten.

Zum Schluss möchte ich dich noch dafür sensibilisieren, dass du Marketing-Methoden auf Instagram selbst auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen musst.

Es schießen derzeit unheimlich viele Marketing-Kurse und Marketing-Memberships rund um Social Media aus dem Boden, in denen dir Strategien und Tipps an die Hand gegeben werden, um mehr Reichweite und Follower:innen zu gewinnen.

Einige Methoden sind dabei leider äußerst fraglich. Wichtig ist, dass du dir vor Augen führst, dass diese Marketing-Experten nicht dazu verpflichtet sind, dich rechtlich aufzuklären bzw. sie dürfen es gar nicht. Der allseits bekannte Satz “Dies ist keine Rechtsberatung….” ist nicht nur eine Floskel, sondern beinhaltet immer auch deine Pflicht, dich selbst um die richtigen Informationen zu kümmern, wenn dir jemand Strategien an die Hand gibt.

In meinem Kurs “Dein rechtssicherer Social Media-Auftritt” lernst du das rechtliche 1x1 des Kundenkontaktes und wie du Rechtsstreitigkeiten vermeidest. Im Rahmen von drei Live-Calls zu den einzelnen Modulen kannst du zudem jede Frage loswerden, die dich in deinem Online-Business gerade beschäftigt.

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Darf ich mein Impressum bei Instagram in den Highlights platzieren?