Darf ich mein Impressum bei Instagram in den Highlights platzieren?

Impressum Highlights Recht

Für das Impressum auf Instagram gibt es kein explizit vorgesehenes Feld. Doch Not macht bekanntlich erfinderisch!

Viele UnternehmerInnen platzieren ihr Impressum in den Highlights!

Erfüllt diese Vorgehensweise aber die Anforderungen der Impressumspflicht gem. § 5 TMG?


Das Impressum ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (vgl. § 5 TMG).

Es sollte auf dem Social Media-Profil an gut wahrnehmbarer Stelle stehen und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein.

Auf Instagram ist -anders als bei Facebook und Youtube- kein gesondertes Feld für die Angabe des Impressums vorgesehen. Im Profil sind aufgrund der Zeichenbegrenzung keine größeren Textabschnitte einfügbar.

Impressum bei Instagram nur durch externe Verlinkung möglich

Bei Instagram kommt man folglich nicht an einer Verlinkung herum, bei der im Profil auf das Website-Impressum verlinkt wird (sog. externes Impressum). Dies ist grundsätzlich zulässig!  (vgl. Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011, Az. 2 HK O 54/11).

Wichtig ist, dass erkennbar ist, dass sich das Impressum auch auf den bestimmten Social Media-Auftritt bezieht.

Die Platzierung und Gestaltung des Links muss zudem so erfolgen, dass er von einem Nutzer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit auch wahrgenommen wird. Dazu gehört, dass der Link an prominenter Stelle platziert und ausdrücklich gekennzeichnet ist.

Muss die Verlinkung den Zusatz oder Wortlaut "Impressum" enthalten?

Die rechtssicherste Vorgehensweise ist einen Link zum Website-Impressum vorzuhalten, der entweder als sprechender Link oder mit dem Zusatz "Impressum" oder "Kontakt" hinterlegt wird.

Das Landgericht Trier hat entschieden, dass auch ein allgemeiner Link von einer Plattform auf die eigene Website, auf der wiederum mit höchstens einem Link die Anbieterkennzeichnung zu erreichen ist, den Anforderungen  an die Impressumspflicht genügen kann (vgl.: Landgericht Trier, Urteil vom 1.8.2017, Az. 11 O 258/16).

 
Impressum Instagram

Kann bei Instagram auch ein einfacher (nicht sprechender) Link zum Impressum gesetzt werden?

Das Landgericht Trier ist der Ansicht, dass so eine Vorgehensweise den Anforderungen an die Impressumspflicht genügen kann.

 

Macht ein Impressum in den Highlights Sinn?

Das Problem, das sich beim Impressum in den Highlights stellt, ist nach den vorangegangen Erwägungen offensichtlich.

Vorgehensweise für den Nutzer unüblich

Zum einen ist es gängig, dass die Verlinkung im Profil-Link erfolgt, sodass nicht jeder Nutzer auf die Idee kommt, in den Highlights nachzusehen, was unter den Anforderungen Erkennbarkeit und Erreichbarkeit kritisch ist.

Nicht leicht erkennbar und erreichbar, wenn Highlight aus dem Sichtfeld rutscht.

Zum anderen ist die Platzierung des Impressums in den Highlights problematisch, wenn aufgrund einer Vielzahl an Highlights, das Impressum auf dem Profil aus dem Sichtfeld gerät.

Wenn das Impressum ganz am Anfang steht, kommt man nur durch langes Scrollen zum entsprechenden Highlight.

Schriftgröße im Highlight klein

Problematisch ist auch, dass die Schriftgröße bei den Highlights sehr klein gehalten wird, was der notwendigen leichten Erkennbarkeit entgegenstehen könnte.

Unter Zusammenschau dieser Punkte liegt es nahe, dass das Impressum in den Highlights leicht übersehen werden könnte.

Mein Rat ist daher auf eine Verlinkung des Impressums NUR im Highlight zu verzichten und das Impressum in der Bio zu verlinken.


Sollest du dich aus ästhetischen oder anderen Gründen doch dafür entscheiden wollen, das Impressum in einem Highlight zu verorten, dann solltest du folgende Punkte zwingend beachten:

2-Klick-Lösung muss gewährleistet sein

Für die Anforderungen des § 5 TMG (Impressumspflicht) ist es notwendig, dass vom Instagram-Profil nicht mehr als zwei Klicks notwendig sind, um zum Impressum zu gelangen.

Bereits durch Klicken auf das Highlight und den Link zum Impressum im Highlight sind bereits 2 Klicks notwendig. Achte also darauf, dass man unmittelbar zur Seite mit den Impressumsangaben gelangt.

Impressum nicht als Grafik hinterlegen

Das Impressum sollte auch nicht als Grafik ausgestaltet sein. Dies steht der (notwendigen) unmittelbaren Erreichbarkeit entgegen.

Denn zum einen könnte es bei der Anzeige von Grafiken Probleme aufgrund der individuellen Nutzereinstellungen geben und zum anderen können auch blinde Nutzer die Grafiken nicht mit dem Screenreader lesen.


Wenn ein falsch platziertes oder ein inhaltlich fehlerhaftes Impressum zu einer Abmahnung führen, ist das sehr ärgerlich, da das Problem leicht vermieden werden kann.

In meinem Online-Kurs “Dein rechtssicherer Social Media-Auftritt”! lernst du nicht nur, was du bei der Erstellung deines Impressums beachten musst, sondern auch wie du andere Gründe für eine Abmahnung vermeidest und wie du im Falle einer Abmahnung vorgehen solltest.

Zurück
Zurück

Kann ich auf Instagram durch einen Reaction-Sticker in den Stories die Einwilligung meiner Follower:innen einholen?

Weiter
Weiter

Brauche ich ein Impressum auf Instagram ?